- Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
- Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
- Die Höhe und eine eventuelle Staffelung des Mitgliedsbeitrags wird durch die Hauptversammlung festgesetzt. Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 1. Januar eines jeden Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Hauptversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
- Der jährliche Mitgliederbeitrag an den Verein beträgt:
Beitrags-klasse Mitgliederart Beitragshöhe
in EUR1 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren 22,00 2 Erwachsene über 18 Jahren
(im Folgejahr des vollendeten 18. Lebensjahres)36,00 3 Familie
(Ehepartner mit Kindern auf Antrag)75,00 4 Förderndes Mitglied
Erwachsene die das Sportangebot des VfB nicht in Anspruchnehmen23,00 5 Beitragsfrei gemäß Satzung §§ 3 und 4 0,00 - Mitglieder, die bisher am Abbuchungsverfahren EDV nicht teilgenommen haben, entrichten ihre Beiträge bis spätestensAnträge auf Änderung der Beitragsklasse sind mit entsprechenden Nachweisen dem Kassenwart vorzulegen, Anschriftenwechsel ist sofort mitzuteilen.
- In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) sowie alle Abgaben und Beiträge an die Sportfachverbände enthalten.
- Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungs-verfahren über EDV zum 1. März jeden Jahres. Beitragskonto des Vereins ist:
VR Bank Ellwangen
Konto Nr. 60587008; BLZ 61491010
Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich. - März jeden Jahres auf das genannte Beitragskonto.
Zur Deckung der Mehrkosten und bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich mindestens EUR 3,00 zu zahlen. Bei Mahnungen werden Mahngebühren in Höhe von EUR 3,00 erhoben. - Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle, bei Eintritt ab dem
Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten. - Der Vereinsaustritt ist in der Satzung in § 3 geregelt.
- Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) gelten gesonderte Gebühren
- Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV).
- Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert